Mutterschutz: Wie läuft die Evaluierung ab?
Betriebe müssen alle Arbeitsplätze, an denen Frauen beschäftigt sind, vorab auf Gefahren für werdende und stillende Mütter prüfen. Das gilt auch dann, wenn gerade niemand schwanger ist. So steht im Ernstfall schon fest, was zu tun ist.
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Gefahren ermitteln
Arbeitsplätze und Tätigkeiten werden durchgegangen: etwa schweres Heben, Lärm, Hitze und Kälte, Strahlung, Erschütterungen sowie gesundheitsgefährdende und biologische Arbeitsstoffe.
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Beurteilen
Für jede Gefahr wird eingeschätzt, was sie für Schwangerschaft und Stillzeit bedeuten würde.
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Maßnahmen festlegen
Zum Beispiel ungefährlichere Arbeitsmittel oder Verfahren, eine geänderte Tätigkeit oder ein anderer Arbeitsplatz. Wenn das nicht möglich ist, bleibt als letzte Möglichkeit die Freistellung.
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Dokumentieren und informieren
Ergebnis und Maßnahmen kommen in die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente. Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Betriebsrat und Sicherheitsvertrauenspersonen erfahren das Ergebnis und die Maßnahmen.
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Wenn eine Schwangerschaft bekannt wird
Die festgelegten Maßnahmen werden umgesetzt, und der Betrieb meldet die Schwangerschaft schriftlich dem Arbeitsinspektorat.
Die Evaluierung liegt in der Verantwortung des Betriebs. Arbeitsmedizin und Sicherheitsfachkraft können dabei unterstützen, ich wirke gerne mit. Überprüft werden sollte sie, wenn sich etwas ändert, zum Beispiel bei neuen Arbeitsmitteln, Arbeitsstoffen oder Verfahren.
Quelle: Mutterschutz-Evaluierung auf oesterreich.gv.at (öffnet in neuem Tab)